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Krankmeldung: Ab wann? So melden Sie sich richtig krank

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Ein Erkältungsinfekt kann jeden erwischen und kommt oftmals zum schlechtesten Zeitpunkt. Wer sich krank zur Arbeit schleppt, riskiert neben seiner eigenen Gesundheit das Wohlbefinden der Kollegen. Der folgende Ratgeber zeigt auf, worauf es bei der Krankmeldung zu achten gilt und informiert über die Rechte und Pflichten, die für Arbeitnehmer im Krankheitsfall gelten.

Krankmeldung vs. Krankschreibung: die Unterschiede

Mit der Krankmeldung informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber, dass Sie Ihrer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen können. Für Arbeitnehmer ist es verpflichtend, den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen. Die Krankmeldung kann telefonisch sowie per E-Mail, Fax oder WhatsApp erfolgen. Alternativ können Sie Ihren Arbeitgeber vor Ort informieren, wenn sich die Arbeitsstelle in der Nähe befindet und es der gesundheitliche Zustand zulässt.

Bei der Krankschreibung handelt es sich um ein vom Arzt ausgestelltes Attest, welches die Arbeitsunfähigkeit in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bestätigt. Dabei gilt es zwischen einer hausärztlichen, fachärztlichen und amtsärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu unterscheiden. Der Arzt kann die Krankschreibung standardmäßig in Papierform oder elektronisch als digitales Attest an Ihren Arbeitgeber ausstellen.

Ab wann ist eine Krankmeldung nötig?

Grundsätzlich obliegt die Entscheidung, ab wann eine Krankmeldung notwendig ist, dem Arbeitnehmer. Allerdings sollten Sie bei einem grippalen Infekt mit starkem Fieber oder bei Magen- und Darmerkrankungen, welche mit Erbrechen und Durchfällen verbunden sind, der Arbeit fernbleiben. Neben dem eigenen Wohlbefinden spielt die Gesundheit der Kollegschaft eine wichtige Rolle. Zusätzlich geht eine Ansteckung mit weiteren Personalausfällen einher, was für den Arbeitgeber aus wirtschaftlicher Sicht nicht von Vorteil ist.

Ab wann Sie Ihrem Arbeitgeber ein Attest in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen haben, ist von Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag abhängig. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitgeber das Recht, ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu fordern. Existiert diesbezüglich keine vertragliche Regelung, ist eine ärztliche Krankschreibung erst ab drei Kalendertagen erforderlich. Bei verspäteter oder versäumter Vorlage einer Krankschreibung ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber möglich. Dies kann bei wiederholtem Vorkommen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Im Allgemeinen ist es ratsam, den Arbeitgeber schnellstmöglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und zeitnah ein Attest vom Arzt einzureichen.

Darauf gilt es bei der Krankmeldung zu achten

Grundsätzlich gibt es bei der Krankmeldung keine formalen oder rechtlichen Vorgaben. Die Krankmeldung kann, sofern der Arbeitsvertrag keinen entsprechenden Passus enthält, wahlweise per Telefon oder schriftlich über digitale Medien erfolgen. Ein Telefonat stellt die schnellste Möglichkeit dar, um die Krankmeldung an den Arbeitgeber zu übermitteln. Beim E-Mail-Verkehr kann es je nach Unternehmensstruktur beim Lesen der Nachricht zu Verzögerungen kommen.

Darüber hinaus bezieht sich die Drei-Tages-Frist, in der die Vorlage einer Krankmeldung notwendig ist, auf Kalendertage. Da es sich bei Wochenend- und Feiertagen ebenfalls um Kalendertage handelt, sind diese nicht von der Frist ausgenommen. Erkranken Sie beispielsweise an einem Freitag, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Tritt der Krankheitsfall während eines Urlaubs ein, sind diese Tage gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) von der Urlaubszeit ausgeschlossen. Allerdings müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Auch bei Arbeitnehmern innerhalb der Probezeit ist die unverzügliche Krankmeldung sowie das Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wichtig. Hierbei gilt es zu bedenken, dass für den Arbeitgeber aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes, welcher erst ab sechs Monaten greift, vereinfachte Kündigungsmöglichkeiten bestehen. Demnach ist die Krankheit innerhalb der Probezeit ein legitimer Kündigungsgrund.

Oftmals wissen krankgeschriebene Arbeitnehmer nicht, wie sie sich verhalten sollen und was im Krankheitsfall erlaubt ist. Solange der Arzt keine strikte Bettruhe verordnet hat, sind während der Krankschreibung folgende Aktivitäten erlaubt:

  • Freizeitaktivitäten, welche die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht verlängern
  • Sportliche Aktivitäten, sofern sich dies nicht negativ auf die Genesung auswirkt
  • Das Einkaufen von Lebensmitteln zählt zu den Grundbedürfnissen und ist in nahezu jedem Fall möglich
  • Urlaube, bei denen der Erholungszweck sowie die schnellstmögliche Herstellung der Arbeitsfähigkeit im Vordergrund steht

Während einer Krankschreibung ist das Ausüben eines Nebenjobs mit dem Risiko einer Abmahnung oder einer fristlosen Kündigung verbunden. Als Ausnahme gelten leichte Homeoffice-Tätigkeiten, vorausgesetzt, dass sie den Gesundungsprozess nicht behindern. Allerdings sollten Sie die Zeit zur Erholung nutzen, um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kurzzuhalten.

So formulieren Sie eine Krankmeldung

Ob Sie die Krankmeldung beim Arbeitgeber telefonisch oder schriftlich mitteilen, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass Sie die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schnellstmöglich Ihrem Vorgesetzten zukommen lassen. Im Folgenden haben wir als Orientierung eine Vorlage mit möglichen Formulierungen zusammengestellt.

Telefonisch

„Guten Morgen, hier spricht XY. Leider falle ich heute krankheitsbedingt aus und kann nicht zur Arbeit kommen. Ich habe um 10:30 Uhr einen Termin beim Arzt und melde mich im Anschluss noch einmal bei Ihnen. Ich bin zuversichtlich, dass ich morgen oder übermorgen wieder zur Arbeit erscheinen kann. Sollte ich unerwartet länger ausfallen, melde ich mich erneut und gebe Ihnen über die Dauer der Krankschreibung Bescheid.“

Schriftlich

Sehr geehrter [Name des Arbeitgebers],

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich vorerst krankheitsbedingt bei der Arbeit ausfalle. Ich habe heute um 12 Uhr einen Arzttermin und informiere Sie anschließend über die voraussichtliche Dauer meiner Abwesenheit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lasse ich Ihnen zeitnah innerhalb der nächsten drei Tage zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Fazit

Unabhängig davon, auf welchem Weg die Krankmeldung erfolgt, ist schnelles Handeln erforderlich. Wichtig ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über die Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen und die in Ihrem Unternehmen geltenden Richtlinien beachten. Zusätzlich sollten Sie schnellstmöglich einen Termin beim Arzt vereinbaren und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Sicherung der Entgeltfortzahlung spätestens nach drei Tagen in der Firma einreichen.