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Kündigung mit Bitte um Aufhebungsvertrag: Muster & Tipps

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Wenn Sie Ihren Arbeitgeber verlassen möchten, aus welchen Gründen auch immer, dann wird es nötig, Ihren bestehenden Arbeitsvertrag zu beenden. Üblicherweise wählt man hierfür eine ordentliche Kündigung. Unter Umständen kann jedoch die im Arbeitsvertrag festgeschriebene Kündigungsfrist, die Sie dann einzuhalten hätten, Ihrem beruflichen oder privaten Fortkommen hinderlich sein. Manchmal möchte man zügig zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, oder aber private Umstände machen einen sofortigen Ortswechsel nötig. Sollten Sie in einem solchen Fall eine Kündigungsfrist von mehreren Monaten haben, dann scheidet die ordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses aus. Eine Lösung kann dann die Kündigung mit Bitte um Aufhebungsvertrag darstellen. Was genau ein Aufhebungsvertrag ist, wie er aussieht und was Sie grundsätzlich beachten sollten, lesen Sie hier nach.

Was genau ist ein Aufhebungsvertrag? Was gibt es zu beachten?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das geschlossene Arbeitsverhältnis in aller Regel vorzeitig. Um Aufhebungsvertrag bitten können beide Parteien, Sie als Arbeitnehmer, aber auch Ihr Arbeitgeber. Damit ein Aufhebungsvertrag jedoch wirksam wird, müssen beide Parteien ihm uneingeschränkt zustimmen. Das tun sie mit ihrer Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag. Wichtig ist darüber hinaus, dass ein konkretes Datum genannt wird, zu dem der Aufhebungsvertrag in Kraft tritt. Zu diesem Termin endet dann der Arbeitsvertrag. Außerdem kann ein Aufhebungsvertrag auch noch weitere Vereinbarungen beinhalten. Es ist zum Beispiel üblich darin eine Übereinkunft zum Umgang mit etwaigen Resturlaubsansprüchen oder zu einer Abfindung oder Arbeitsfreistellung zu treffen. Anspruch auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines Aufhebungsvertrages hat keine der beiden Parteien. Lehnt die Gegenseite die Unterschrift ab, dann bleibt das Arbeitsverhältnis zu den im Arbeitsvertrag geschlossenen Konditionen bestehen und muss regulär per ordentlicher Kündigung beendet werden. Wenn Sie um Aufhebungsvertrag bitten, müssen Sie keine Gründe für Ihre Bitte angeben. Allerdings gestaltet sich die Praxis so, dass Arbeitgeber eher auf Kündigung mit Bitte um Aufhebungsvertrag eingehen, wenn der Arbeitnehmer seine Gründe dafür offen anspricht.

So sieht eine Bitte um Aufhebungsvertrag aus

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und bitten Sie dann schriftlich um einen Aufhebungsvertrag. Hier finden Sie ein Beispiel für die Schriftform:

Sehr geehrte*r (Name des Arbeitgebers)

wie wir besprochen haben, bitte ich Sie mit diesem Schreiben darum, unseren Arbeitsvertrag zum (konkretes Datum einsetzen) aufzuheben. Wenn Sie einverstanden sind, werde ich meinen Resturlaub von X Tagen direkt vor dem Ende meines Beschäftigungsverhältnisses nehmen, nämlich vom (Datum) bis zum (Datum).

Falls Sie mit der Aufhebung nicht einverstanden sein sollten, weil triftige betriebliche Gründe dagegen sprechen, kündige ich hiermit meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum (Datum). Den in diesem Falle noch verbleibenden Resturlaub von derzeit X Tagen nehme ich dann vom (Datum) bis zum (Datum).

Darüber hinaus bitte ich Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das mir umgehend nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses schriftlich zugestellt werden sollte.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift)

Was, wenn der Arbeitgeber Sie um einen Aufhebungsvertrag bittet?

Gibt es Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, oder ist Ihre Firma wirtschaftlich schlecht aufgestellt, dann ist es möglich, dass der Arbeitgeber Sie um Aufhebungsvertrag bitten wird. In diesem Falle sollten Sie genau überlegen, ob Sie darauf eingehen möchten. Denn, wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Kündigung mit Bitte um Aufhebungsvertrag nicht um die reguläre Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, egal von welcher Seite die Bitte ausgesprochen wurde. Unter Umständen kann Ihnen dadurch ein Nachteil entstehen. Sie sind dann zum Beispiel mit einer Sperrfrist von einem bis drei Monaten beim Arbeitsamt belegt. Das bedeutet, dass Sie in diesem Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhalten werden. Außerdem benötigt der Arbeitgeber keinen spezifischen Grund für die Kündigung mit Bitte um Aufhebungsvertrag. Würde er Ihnen regulär kündigen, müsste er einen triftigen Grund dafür angeben und darüber hinaus eventuell auch noch die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Auch Letzteres entfällt, wenn die Kündigung mit Bitte um Aufhebungsvertrag vollzogen wird. Außerdem können Sie Ihre Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag nicht mehr rückgängig machen, sobald sie gesetzt ist. Selbst dann nicht, wenn Sie später noch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten sollten.

Wann es sinnvoll sein kann, selbst um Aufhebungsvertrag zu bitten

Wie ersichtlich wurde, kann die Beendigung eines Arbeitsvertrages per Aufhebungsvertrag für Sie als Mitarbeiter durchaus Nachteile haben. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen sich eine Kündigung mit Bitte um Aufhebungsvertrag als ratsam erweist. Wie bereits erwähnt, kann ein Umzug, der schnell durchgeführt werden soll, oder ein neuer Arbeitsplatz, der bald angetreten werden kann, die möglichen Nachteile aushebeln. Besonders dann, wenn Sie nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis übergehen können. Unter Umständen kann auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so zerrüttet sein, dass es der Gesundheit des Arbeitnehmers zuträglich ist, einen ihn belastenden Arbeitsplatz so schnell wie möglich zu verlassen. Auch kann es vorkommen, dass Sie als Mitarbeiter bereits ahnen, dass Ihnen bald gekündigt werden soll. Manchmal ist ein Aufhebungsvertrag dann das kleinere Übel.

Was im Aufhebungsvertrag genau verhandelt werden kann

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber dessen genaue Inhalte besprechen. Neben dem Datum, zu dem der Vertrag wirksam wird, sollte alles geklärt werden, was in Ihrem eigenen Interesse liegt. Treffen Sie eine Vereinbarung über den Umgang mit Ihrem Resturlaub. Sollte im Raum stehen, dass der Arbeitgeber froh sein könnte, Sie als Mitarbeiter loszuwerden, dann können Sie versuchen eine Abfindung zu fordern. Sie haben zwar kein Recht darauf, aber je dringender der Arbeitgeber wünscht, Sie aus der Firma zu bekommen, desto eher wird er Ihnen eine Abfindung zahlen. Klären Sie auch, was mit eventuell vorhandenen Überstunden und ausstehenden Prämien passiert. Außerdem sollte festgeschrieben werden, wie und wann firmeninterne Dinge, wie Laptop oder Firmenwagen, zurückgegeben werden müssen.

Sollte man sich alleine an einen Aufhebungsvertrag wagen?

Letztendlich kann gesagt werden, dass eine Kündigung mit Bitte um Aufhebungsvertrag einige Stolperfallen beinhalten kann. Als Laie können Sie diese oftmals nicht zweifelsfrei überblicken. Gerade Regelungen bezüglich des Arbeitslosengeldes sollten aber bedacht werden, falls Sie durch den Vertrag in die Arbeitslosigkeit geraten. Gut ist es in solchen Fällen immer, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Auch, wenn eine hohe Abfindungssumme im Raum steht, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, um sich nicht übervorteilen zu lassen.

Ein Fazit

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie immer abwägen, ob er Ihnen mehr Vor- oder Nachteile bringt. Die Inhalte dieses Artikels können Ihnen hierfür als Richtschnur dienen. Außerdem kann ein Aufhebungsvertrag auch von Ihnen als Arbeitnehmer vorgeschlagen werden und Sie näher an Ihr Ziel bringen, wenn Sie zum Beispiel ein tolles neues Jobangebot haben, das Sie umgehend antreten möchten oder müssen.