13. Monatsgehalt: Alles zu Anspruch & Steuern der Sonderzahlung
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Als Arbeitnehmer erhalten Sie vom Arbeitgeber pro Jahr 12 Monatsgehälter. Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die im Arbeitsvertrag verankert und die somit für den Arbeitgeber verpflichtend ist. Weihnachtsgeld und zusätzliches Monatsgehalt – gibt es Unterschiede? Wir erklären Ihnen ausführlich, was es mit dem 13. Monatsgehalt auf sich hat, wer es bekommt und für wen es sich lohnt.
Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt – die Unterschiede
Die Begriffe Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt werden oft wechselseitig verwendet. In vielen Fällen wird auch von einer Gratifikation gesprochen, die Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber erhalten. In jedem Fall handelt es sich bei dieser Leistung um eine jährliche Einmalzahlung, wie auch das Urlaubsgeld. Auch wenn der Begriff Weihnachtsgeld als Synonym für das zusätzliche Monatsgehalt verwendet wird, gibt es Unterschiede, die Sie kennen sollten.
- 13. Monatsgehalt: im Arbeitsvertrag fixierte Zahlung, die jährlich erfolgt
- Weihnachtsgeld: Bonuszahlung vom Arbeitgeber, freiwillige Leistung
- Urlaubsgeld: freiwillige Auszahlung, es besteht kein Rechtsanspruch
- Gratifikation: Sonderzahlung für gute Arbeitsleistung oder lange Betriebstreue
Ausnahmen bestätigen die Regel. So kann sich ein rechtlicher Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld ergeben, wenn dies in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag (Beispiel: Öffentlicher Dienst) geregelt ist.
Anspruch auf das 13. Gehalt – wer hat ihn?
Einen gesetzlichen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt gibt es nicht. Wie bereits angesprochen, handelt es sich hierbei um eine Sonderzahlung und somit um eine zusätzliche Leistung, die Ihr Arbeitgeber erbringen kann. Eine Verpflichtung, die Sonderzahlung pro Kalenderjahr zu tätigen, gibt es nicht. Daran ändert auch ein bestehender Tarifvertrag oder Ihre Betriebstreue, weil Sie viele Jahre für ein und denselben Arbeitgeber tätig sind, nichts. Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gibt, ist die Leistung bis auf wenige Ausnahmen immer Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Anders verhält es sich beim 13. Monatsgehalt, dessen Zahlung im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Steht das 13. Gehalt in Ihrem Arbeitsvertrag, muss es der Arbeitgeber auszahlen und sich an die vertragliche Bestimmung halten. Gleiche Regelung gilt auch, wenn Sie nach Tarifvertrag bezahlt werden. Im öffentlichen Dienst, in der Industrie und in der Chemiebranche ist das Weihnachtsgeld tariflich vereinbart und wird in der Höhe eines vollen Monatslohnes gezahlt.
Die Berechnung des 13. Monatsgehalts im Überblick
Das zusätzliche Monatsgehalt richtet sich nach Ihrem Bruttolohn im Kalenderjahr, welcher der Berechnung zugrunde liegt. Beginnt Ihr Arbeitsverhältnis im Januar und sind Sie das gesamte Jahr im Unternehmen beschäftigt, beziffert sich Ihr 13. Monatsgehalt auf die Höhe eines Monatslohns. Die Berechnung ist einfach. Sie nehmen Ihren Bruttoverdienst, teilen ihn durch 12 Monate und wissen, wie hoch das zusätzliche Gehalt ist. Für den Fall, dass Sie kein ganzes Jahr beschäftigt sind oder vom Arbeitgeber innerhalb des Jahres gekündigt werden, steht Ihnen das zusätzliche Monatsgehalt anteilig zu.
Zahlt ein Unternehmen das 13. Monatsgehalt, muss es jeder Mitarbeiter bekommen. Erhalten andere Mitarbeiter die Sonderzahlung und Sie werden außen vorgelassen, greift der Gleichbehandlungsgrundsatz und der Arbeitgeber muss Ihnen das Zusatzgehalt auszahlen. Bewerben Sie sich mitten im Jahr und haben zum Jahresende daher nur einige Monate gearbeitet, steht Ihnen ein Zwölftel des erzielten Jahreseinkommens als 13. Gehalt zu. Das heißt, dass Ihre Sonderzahlung in diesem Fall anteilig und nicht in voller Höhe ausbezahlt wird.
Übrigens: Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, ist die Jahressonderzahlung ein fester Bestandteil im Tarifvertrag des öffentlichen Diensts. Auch in anderen Branchen, in denen dem Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag zugrunde liegt, ist der zusätzliche Monatslohn mittlerweile die Regel.
Die Vorteile und Nachteile der Sonderauszahlung
Für Sie als Arbeitnehmer bringt die Zusatzzahlung hauptsächlich Vorteile. Sie arbeiten ein Jahr und werden für 13 Monate bezahlt. Arbeitnehmer, die das 13. Monatsgehalt bekommen, verdienen in der Regel mehr und profitieren von einem höheren Lebensstandard. Auch für den Arbeitgeber, der das 13. Gehalt auszahlt, sind einige Vorteile offensichtlich. Firmen, die ihren Mitarbeitern pro Jahr für 13 Monate Gehalt zahlen, erfreuen sich bei Arbeitnehmern großer Beliebtheit. Folgende Vorteile sind offensichtlich:
- höhere Mitarbeiterbindung und Motivation
- Mitarbeitergewinnung wird angekurbelt
Werden Sie als Mitarbeiter für Ihre Arbeitsleistung oder die Betriebstreue belohnt, erhöht sich Ihre Motivation. Das 13. Monatsgehalt fördert die Loyalität und spornt Arbeitnehmer dazu an, im Unternehmen zu bleiben. In Branchen, in denen die Sonderzahlung nicht üblich ist und dennoch getätigt wird, steigt die Aufmerksamkeit potenzieller Bewerber. Das Unternehmen erhöht seine Attraktivität und das Interesse von Arbeitnehmern, die einen neuen Arbeitsplatz suchen.
Auch wenn es gerade für kleinere Unternehmen einige Nachteile haben kann, gibt es immer mehr Firmen, die eine jährliche Zusatzzahlung leisten und diese im Arbeitsvertrag verankern. Neben der höheren finanziellen Belastung stehen Arbeitgeber einem komplexen Berechnungsaufwand gegenüber. Gleiches gilt für die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Einmal eingeführt, entsteht eine Erwartungshaltung bei Mitarbeitern, die erfüllt werden sollte. Wird die Sonderzahlung gekürzt oder entfällt, kann dies zur sinkenden Motivation führen.
So wird die zusätzliche Zahlung versteuert
Ob 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld – die Zahlung muss versteuert werden. Da es sich um eine Sonderzahlung handelt, fällt die steuerliche Belastung oft höher aus als für das reguläre Einkommen. Doch das täuscht, denn die höhere Steuer wird auf das ganze Jahr verteilt, da sich Ihr Jahresgehalt durch den zusätzlichen Monatslohn erhöht. Es kann sein, dass Sie trotz der zusätzlichen Zahlung weniger Geld im Portemonnaie haben und mehr Steuern ans Finanzamt abführen müssen. Dennoch schätzen Arbeitnehmer die Zuwendung, die im November oder im Dezember ausbezahlt wird. Schließlich kommt die Leistung des Arbeitgebers gerade zum richtigen Zeitpunkt, da die Vorweihnachtszeit in den meisten Fällen zu einer höheren finanziellen Belastung führt.
Fazit: Das 13. Monatsgehalt bringt Vorteile
Ein 13. Monatsgehalt verspricht in der Regel mehr Geld in der Tasche. Da die Sonderzahlung voll versteuert wird, sollten Sie jedoch prüfen, ob sie sich für Sie lohnt oder ob im Endeffekt weniger Netto vom Brutto übrig bleibt. Steht die Zusatzzahlung als verbindliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag, wird sie jährlich gezahlt und wie Ihr normales Gehalt versteuert. Handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld), kann die Lohnsteuer noch höher ausfallen, da es sich hierbei um eine Sonderzuwendung handelt, die steuerlich wie eine Abfindung behandelt wird. In der Weihnachtszeit haben Sie höhere Ausgaben, wodurch das 13. Gehalt, das zum Jahresende gezahlt wird, für eine Steigerung Ihrer Lebensqualität und für mehr Liquidität vor dem Fest sorgt. Sie suchen einen Job, bei dem Sie das 13. Monatsgehalt bekommen können? Dann finden Sie Ihren Traumjob in unserer Jobbörse sz-jobs.de und bewerben Sie sich jetzt!