Chance für angehende Ärzte
Ein Medizinstudium erfordert normalerweise ein Abitur von 1,0. Mit der Landarztquote bietet Sachsen eine weitere Möglichkeit für angehende Ärztinnen und Ärzte. Foto: Adobestock
Über die Landarztquote ermöglicht Sachsen jungen Leuten ohne 1,0-Abitur ein Medizinstudium. Die nächste Bewerbungsrunde hat gerade begonnen.
Warten: Wer einen Arzttermin braucht, muss auch in Sachsen vor allem das können. Oft braucht es Tage, bis Praxen überhaupt erreichbar sind. Ob sie auch Termine vergeben oder gar neue Patienten aufnehmen, ist die nächste Frage. Mit Glück dauert es dann nur Wochen und nicht Monate, bis der Patient tatsächlich untersucht wird. Vor allem im ländlichen Raum fehlen Ärzte, entsprechend ballt sich die Nachfrage in den großen Städten. Mehr als 380 Arztstellen im Freistaat sind unbesetzt. Das ergab 2024 eine Analyse der Kassenärztlichen Vereinigung. Dazu kommt, dass viele der praktizierenden Mediziner bald in Rente gehen. Einige arbeiten schon jetzt über dieses Alter hinaus in ihrem Beruf, oft, weil sie keinen Nachfolger finden und ihre Patienten nicht im Stich lassen wollen. Ein Zustand, unter dem alle Beteiligten leiden. Sachsen will mit der Landarztquote gegensteuern. Damit bekommen junge Leute, die Möglichkeit, ein Medizinstudium aufzunehmen – auch ohne den entsprechenden Numerus Clausus. Denn nach wie vor gilt: Wer Arzt werden will, muss hierzulande ein Abitur von 1.0 vorweisen. Dieser Umstand wird von Arbeitsmarktexperten schon länger kritisiert. Schließlich, so der Einwand, gebe es viel mehr Faktoren, die einen guten Arzt oder eine gute Ärztin ausmachen als ein perfekter Einserschnitt auf dem Gymnasium. Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden daher in Sachsen 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze – das sind für das Jahr 2025 insgesamt 40 Plätze – an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die auch ohne Einser-Abi Medizin studieren möchten. Sie müssen sich im Gegenzug verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein.
Online-Infoveranstaltung am 22. Januar
So will man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Jungen Leuten eine berufliche Laufbahn in ihrem Traumjob ermöglichen und dem Ärztemangel, der vor allem abseits der Ballungszentren akut ist, entgegenzuwirken. Interessierte können sich noch bis 28. Februar für einen der 40 Studienplätze bewerben. In die Entscheidung für die Zulassung fließen nach Auskunft der Landesdirektion fünf im Sächsischen Landarztgesetz definierte Kriterien ein: Das Ergebnis eines sogenannten Studierfähigkeits- und Eignungstests, die Abiturnote, vorherige Ausbildungs- oder Studienerfahrungen, erste berufliche Schritte sowie ehrenamtliches Engagement. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle Punkte erfüllt sein, heißt es weiter. „Angesprochen sind engagierte junge Menschen, die ihre berufliche Zukunft als Hausärztinnen und Hausärzte in den ländlichen Regionen Sachsens gestalten möchten. Wir laden alle Interessierten ein, diese Gelegenheit zu nutzen und sich für das Landarztstudium zu bewerben“, betont Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion. Wer mehr über das Studium und die Modalitäten wissen möchte, kann sich am 22. Januar bei einer Online-Veranstaltung informieren. Mit dabei sind Vertreter der Landesdirektion, der Ärztekammer sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.
Die Bewerbung für das Medizinstudium ohne Numerus Clausus ist ausschließlich über die Plattform Amt24 möglich. Am 22. Januar 2025 findet von 16 bis 17.30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Bewerbungs-, Zulassungs- und Auswahlverfahren des Sächsischen Landarztgesetzes statt. Anmeldungen dazu sind hier möglich.