Teilzeit und Minijob: Was ist möglich und lohnt sich das?

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Es können verschiedene Gründe gegen die Aufnahme eines Jobs in Vollzeit sprechen. Womöglich ist eine Teilzeitbeschäftigung besser mit Ihren persönlichen Interessen zu vereinbaren, vielleicht müssen pflegebedürftige Personen betreut werden oder die Kinder brauchen einfach mehr Zuwendung.
Dazu stehen Ihnen auf dem Arbeitsmarkt verschiedene Möglichkeiten zur Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung. Wie viele andere Interessenten fragen Sie sich sicher im Vorab, was eigentlich die Unterschiede zwischen der Teilzeitarbeit und einem Minijob ausmacht – und wie viele Stunden Sie im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung arbeiten müssen.

Teilzeit und Minijob – eine Definition

Grundsätzlich gelten alle Arbeitsstellen als Teilzeitjobs, wenn dabei weniger Arbeitsstunden als in Vollzeit geleistet werden. Das soll heißen: Wenn die durchschnittliche Arbeitszeit in Vollzeit 40 Stunden in einer Woche beträgt, arbeiten Beschäftigte bereits mit nur 35 Arbeitsstunden pro Woche in einem Teilzeitjob.

Als Regelung gilt: Die offizielle Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses lautet „Geringfügige Beschäftigung“ – und obwohl ein Minijob auch eine Teilzeitstelle ist, ist nicht jede Teilzeitstelle ein Minijob. Dies kann sich einerseits auf das Einkommen oder andererseits auf die Arbeitszeit pro Monat beziehen.

Pauschale, durch den jeweiligen Arbeitgeber zu entrichtende Abgaben im Fall eines Minijobs machen den größten Unterschied zwischen Teilzeitstellen und Minijobs aus. Steuern und Abgaben bei einem normalen Teilzeitjob werden so wie bei einer Vollzeitstelle jeweils individuell berechnet.

Mehrere Teilzeitbeschäftigungen und Minijobs gleichzeitig

Zu den interessanten Möglichkeiten gehört, dass mehrere Minijobs und Jobs in Teilzeit gleichzeitig möglich sind. Allerdings gilt die Regelung in den gesetzlichen Vorschriften, dass die Arbeitszeit acht Stunden täglich nicht überschritten werden darf. Es gibt Ausnahmen: So können Sie zehn Arbeitsstunden täglich für die Zeit eines halben Jahres ableisten.

Beispiel 1: Morgens fallen drei Arbeitsstunden in der Verwaltung eines kleineren Unternehmens an, ergänzend können vier Stunden an drei Abenden als Bedienung in einem Lokal und am Wochenende regelmäßig über sechs Gesamtstunden in einem Kiosk im Freizeitpark geleistet werden. Mit diesem Arbeitszeitmuster wird die Tagesarbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten.

Beispiel 2: Sie sind über sechs Stunden plus Mittagspause pro Tag in einer Verwaltung beschäftigt. Danach beginnt ein Minijob von vier Stunden in einem Restaurant. Anfallen würden dementsprechend zehn Arbeitsstunden. Eine der beiden Beschäftigungen sollte nach maximal einem halben Jahr wieder aufgegeben werden, sonst sind Sie von den gesetzlichen Möglichkeiten nicht mehr gedeckt. Diese Option ist nur ratsam, wenn Sie beispielsweise Geld für eine bestimmte Reise oder Großanschaffung ansparen wollen. Die Ableistung zweier Minijobs oder Teilzeitbeschäftigungen ist ansonsten auf Dauer nicht gesund.

Die Krankenversicherung in Teilzeit und Minijob

Nicht die Anzahl der geleisteten Stunden bei einem Arbeitgeber ist ausschlaggebend, sondern der erzielte Lohn: Damit Arbeitnehmer krankenversichert sind, muss ein Verdienst von 520 Euro pro Monat in einer Teilzeitarbeit oder in einem Minijob erzielt werden. Qualifizierte Spezialisten erreichen diese Einkommensgrenze womöglich in nur wenigen Arbeitsstunden wöchentlich. Wer dagegen den aktuellen Mindestlohn pro Stunde verdient, muss derzeit mindestens 11 Stunden pro Woche arbeiten.

Die Anzahl der Wochenstunden

Wie wollen Sie also arbeiten? Ein kurzer Vergleich der Vor- und Nachteile von Beschäftigungen in Vollzeit, in Teilzeit oder in einem Minijob lohnt sich allemal, um Ihnen mehr Sicherheit zu geben:

  1. Vollzeit: Sie arbeiten etwa 38 bis 40 Stunden pro Woche, haben meistens gute Karrierechancen, volle Urlaubstage sowie ein höheres Einkommen. Allerdings bleibt bei der langen täglichen Arbeitszeit nicht viel Freizeit.
  2. Teilzeit: Sie arbeiten meist weniger als 36 Stunden pro Woche und haben mehr Freizeit zur Verfügung. Diese Beschäftigungsform ermöglicht außerdem eine gewisse Flexibilität bei der Einteilung der Arbeitszeit.
  3. Minijob: Sie arbeiten maximal 10 Stunden pro Woche und generieren einen guten Nebenverdienst, zumal mehrere Minijobs gleichzeitig möglich sind. Abgaben fallen nicht an. Demgegenüber ist das Einkommen gering, die Rentenbeiträge sind klein und Krankengeld gibt es nicht.

Der Vergleich der Vor- und Nachteile bringt Ihnen mehr Klarheit bei der Frage nach dem individuellen Zweck der Arbeit. Wer bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und eine zusätzliche Einnahmequelle sucht, bevorzugt sicher einen Minijob, weil keine Sozialabgaben anfallen. Minijobs sind auch für Menschen interessant, die nicht mehr voll berufstätig sind. Auch für Schüler, Studierende oder für Rentner sind Minijobs eine Empfehlung.

Allerdings sind Ihnen Minijobs allein nicht zu empfehlen, wenn Sie im erwerbsfähigen Alter sind. Denn die Verdienstgrenze von 520 Euro bringt Ihnen keine finanzielle Sicherheit. Weil der gesetzliche Rentenanspruch gering ausfällt und der Aufbau einer privaten Rentenvorsorge unmöglich erscheint, droht zudem eine Altersarmut. Es gibt kein Arbeitslosengeld sowie lediglich ein geringes einmaliges Mutterschaftsgeld bei Schwangerschaft. Eine Kranken- und Pflegeversicherung besteht außerdem nicht, wenn ein Minijob Ihre einzige Verdienstquelle darstellt.

Teilzeit und Minijob: Manchmal ist weniger mehr

Die Entscheidung zwischen einer Teilzeitstelle und einem Minijob kann recht problematisch ausfallen, denn mehr Arbeitsstunden lohnen sich für Arbeitnehmer nicht immer. Eine Studie des renommierten Ifo-Instituts zum Thema Teilzeit und Minijob geht ins Detail und stellt fest, dass vom Zusatzverdienst nach dem Abzug von Steuern und Abgaben kaum noch etwas übrig bleibt.

Ein Beispiel aus der Ifo-Studie zu Teilzeit und Minijob: In einer Familie mit zwei Kindern verdient der Ehemann als Alleinverdiener 48.000 Euro jährlich. Demnach verbleiben 38.700 Euro als Haushaltseinkommen. Wird die Frau zur Minijobberin mit einem Stundeneinkommen in der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, erhöht sich das Haushaltseinkommen um etwa 5.400 Euro pro Jahr, Steuern und Abgaben fielen nicht an. Nimmt die Ehefrau aber eine Beschäftigung in Teilzeit mit 20 Wochenstunden bei gleichbleibendem Stundenlohn auf, steigt das Gesamteinkommen des Haushalts auf etwa 6.300 Euro. Das sind nicht einmal 1.000 Euro mehr als im Minijob, in dem der Stundenaufwand aber nur etwa halb so hoch ist. Aufgrund der längeren Arbeitszeit können individuell auch höhere Kosten für die Kinderbetreuung anfallen, die eine Beschäftigung in Teilzeit zumindest als Job im Niedriglohnsektor vollends ineffektiv und wenig attraktiv machen.