Jobsharing: Vor- und Nachteile der Arbeitsplatzteilung
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Laut aktuellen Statistiken werden Teilzeitstellen immer beliebter. Knapp die Hälfte aller weiblichen Angestellten arbeitet nicht in Vollzeit; Tendenz steigend. Eine Alternative zu einer Teilzeitstelle ist das sogenannte Jobsharing. Erfahren Sie, was die Vorteile im Vergleich zu einer Vollzeitstelle sind und was Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dabei beachten müssen.
Was ist Jobsharing überhaupt?
Jobsharing ist recht einfach erklärt: Es handelt sich um ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem sich zwei oder seltener auch mehr Personen eine Vollzeitstelle teilen. In der Praxis sind das meist Manager, Geschäftsführer oder andere Personen auf einer höheren Führungsebene. Natürlich können auch alle anderen Angestellten von diesem Arbeitszeitmodell profitieren.
Der wesentliche Unterschied der Arbeitsplatzteilung zur Teilzeitstelle: Die beiden Verantwortlichen müssen genau über die Verantwortungsbereiche des anderen Bescheid wissen. Bei einer Teilzeitstelle hingegen ist man unabhängig.
Jobsharing: Vor- und Nachteile
In Zusammenhang mit der Work-Life-Balance wird auch das Jobsharing immer beliebter.
Für die Jobsharer ist dieses Modell natürlich sinnvoll, denn die Arbeitszeit kann den eigenen Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Sobald zwei Personen sich ihre Aufgaben teilen, wird die Arbeitszeit verkürzt und man hat mehr Freizeit.
Die Vorteile für Sie als Arbeitnehmer sind ganz ähnlich wie bei einer Teilzeitstelle:
- mehr Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeiten und Urlaub
- eine bessere Work-Life-Balance
- feste Arbeitspartnerschaften erleichtern die Koordination bei Urlaub und Krankheit
Eine Voraussetzung für gut laufendes Jobsharing ist es vor allem, einen geeigneten Tandem-Partner für die Stelle zu finden. Zwingend erforderlich ist es, dass beide Partner Vertrauen zueinander haben, flexibel arbeiten können und kompromissbereit sind. Ein Kommunikationstalent ist für Jobsharer ebenso erforderlich wie ein umfassendes Organisationstalent.
Dies gehört zu den Nachteilen des Jobsharings: Das Arbeitsmodell ist neu und wird selten angeboten. Dazu kommt noch die Schwierigkeit, dass sich mindestens zwei Personen für das Jobsharing interessieren müssen, um es überhaupt umsetzen zu können. Und diese Partner sollten perfekt miteinander harmonieren, damit keine Konflikte vorprogrammiert sind. Außerdem müssen Jobsharer bei der Bezahlung gewisse Abstriche machen; mit einer Vollzeitstelle ist eine Jobsharing-Stelle nicht zu vergleichen.
Welche Arten des Jobsharings gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten des Jobsharing:
- Job-Splitting
- Job-Pairing
Beim Job-Splitting geht es in erster Linie um eine Aufteilung der Arbeitszeit. Im Prinzip werden so also zwei Teilzeitstellen geschaffen; beide Mitarbeitende müssen sich untereinander absprechen und haben dasselbe Aufgabengebiet.
Anders beim Job-Pairing: Hier haben beide Arbeitnehmende dieselbe Verantwortung und treffen auch alle Entscheidungen gemeinsam.
Wie die Aufteilung letztendlich erfolgt, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Möglich sind verschiedene Modelle:
- 50/50 Arbeitsplatzteilung einer 100-Prozent-Stelle: die klassische Variante, die in der Praxis häufig anzutreffen ist.
- 30/70-Aufteilungen
- 40/60-Aufteilungen
- 20/80-Aufteilungen der Arbeitszeit sind auch möglich.
Sind alle Beteiligten mit einem Arbeitsmodell einverstanden, spricht nichts dagegen. Ungewöhnlich, aber für sehr komplexe Aufgaben möglich, ist eine 70/70 Arbeitsplatzteilung. In diesem Fall würde eine normale Vollzeitstelle überschritten werden und beide Partner haben eine Arbeitszeit von 30 Stunden in der Woche.
Wie kommt man an eine Jobsharing-Stelle?
Definitiv ist Jobsharing eines der Arbeitszeitmodelle der Zukunft. Sie sind bereits in Festanstellung und möchten Ihre Arbeitszeit verkürzen? Dann sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten auf die Vorzüge an, die er dadurch hat. Dazu zählen unter anderem:
- Jobsharer arbeiten produktiver und effektiver
- doppelte Erfahrung durch zwei Jobsharer auf einem Arbeitsplatz
- weniger Ausfallzeiten
Wer sich als Mitarbeiter für eine speziell ausgeschriebene Jobsharing-Stelle bewirbt, sollte im Bewerbungsgespräch dem Arbeitgeber gegenüber klar seine Werte in den Vordergrund stellen. Besonders wichtig für Jobsharer sind Organisationstalent, eine gute Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität.
Ihr Arbeitgeber ist nicht offen für Ihren Wunsch nach einer Jobsharing-Stelle? Dann sollten Sie einen Jobwechsel in Betracht ziehen. Hier auf sz-jobs.de finden Sie aktuelle Stellenangebote von beliebten Unternehmen in Sachsen. Sprechen Sie das Arbeitszeitmodell direkt bei der Bewerbung an und erfüllen Sie sich so Ihren Traumjob.
Rechtliche Grundlagen von Jobsharing
In § 13 des Teilzeitbefristungsgesetzes ist genau geregelt, was Mitarbeiter und Arbeitgeber beachten müssen, wenn sie sich für solch einen Arbeitsvertrag entscheiden. Unter anderem muss im Arbeitsvertrag ein genauer Arbeitsplan erstellt werden. Aus ihm wird ersichtlich, wer für welche Aufgaben zuständig ist.
Grundsätzlich haben in Deutschland alle Angestellten beziehungsweise Arbeitnehmer das Recht auf eine Teilzeitstelle. Beim Jobsharing ist das aber ein wenig kompliziert. Das Unternehmen muss zwei Arbeitnehmer finden, die perfekt zusammenarbeiten. Ist das nicht der Fall, schadet Jobsharing dem Unternehmen mehr, als dass es nützlich ist.
Jobsharing muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich genau geregelt werden. Eine Pflicht zur Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall besteht laut TzBfG nur dann, wenn auch das eindeutig geregelt ist. Kündigt einer der beiden Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag, kann der zweite am Jobsharing beteiligte Arbeitnehmer nicht automatisch gekündigt werden. Eine sogenannte Änderungskündigung dagegen (beispielsweise zur Vollzeitstelle) ist laut TzBfG problemlos möglich. Hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, dem Urlaubsanspruch und einem Urlaubsgeld gibt es beim Jobsharing keine nennenswerten Unterschiede zu jeder anderen Teilzeitstelle.
In welchen Bereichen wird Jobsharing erfolgreich eingesetzt?
Jobsharing eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmende, die sich mehr Freizeit wünschen. In den Bereichen Personalwesen, Marketing und Kommunikation sowie im Finanzwesen wird das Modell bereits vielfach erfolgreich eingesetzt. Auch im pädagogischen Bereich ist solch eine Aufteilung der Stelle für Arbeitnehmende realisierbar.
Fazit
Jobsharing bringt sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Voraussetzung ist allerdings, dass man Arbeitnehmer findet, die perfekt für diese Konstellation infrage kommen und zusammen harmonieren. Ansonsten sind Konflikte am Arbeitsplatz vorprogrammiert. Das Konzept Jobsharing ist in Deutschland bei den Unternehmen bisher nicht allzu weitverbreitet, wird aber auch hier immer beliebter. Immerhin sprechen die Vorteile für sich.