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Elternzeit für Väter: Was gibt es zu beachten?

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Elternzeit gibt es nicht nur für Mütter. Auch als Vater können Sie Vaterschaftsurlaub beantragen. Waren es früher meist die Frauen, die sich nach der Geburt des Kindes eine Auszeit vom Job nahmen, um sich vorübergehend voll und ganz der Pflege und der Erziehung des Nachwuchses widmen zu können, wird die Elternzeit als Vater inzwischen immer populärer. Viele Männer wollen auch Vaterschaftsurlaub beantragen, um in den ersten Lebensmonaten Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können und in vielen Fällen auch, um ihre Partnerin zu entlasten. Welche gesetzlichen Regeln für die Elternzeit als Vater gelten, können Sie hier erfahren.

Das sind die Grundlagen für die Beantragung der Elternzeit als Vater

Generell sollten Sie wissen, dass es Ihnen, genauso wie Ihrer Partnerin als Mutter, zusteht Elternzeit als Vater zu nehmen. Sie müssen hierfür bei Ihrem Arbeitgeber Vaterschaftsurlaub beantragen. Das können Sie nur schriftlich tun. Es gibt auch eine zeitliche Frist zu beachten. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihren Antrag auf die Elternzeit als Vater mindestens sieben Wochen und höchstens acht Wochen bevor Sie Ihren Vaterschaftsurlaub antreten möchten, schriftlich zukommen lassen.

Im Grunde ist dieser Antrag jedoch kein Antrag im herkömmlichen Sinne, denn der Arbeitgeber kann Ihren Wunsch auf Vaterschaftsurlaub aus gesetzlichen Gründen gar nicht ablehnen. Es handelt sich bei Ihrem Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber also mehr um eine Mitteilung zur Kenntnisnahme. Auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es ein Musterformular zum Download, das Sie für diese Mitteilung benutzen können. Sie können die Information an Ihren Arbeitgeber jedoch auch selbst formulieren, hier gibt es keine festen Richtlinien.

Wie viel Geld wird gezahlt, wenn Sie Vaterschaftsurlaub beantragen?

Wenn Sie Vaterschaftsurlaub beantragen möchten, dann sollten Sie bedenken, dass Ihr Gehalt in der Zeit Ihres Vaterschaftsurlaubs nicht weiterläuft. Sie können jedoch ersatzweise Elterngeld beantragen. Das Elterngeld wird dann nach Ihrem Nettoeinkommen im Verlaufe der letzten zwölf Monate bemessen. Gerade wenn beide Partner in Elternzeit gehen möchten, ist die Berechnung der Höhe des Elterngeldes ein wenig kompliziert. Um den genauen Wert ermitteln zu können, ist es zum Beispiel relevant, wie lange Sie selbst, und wie lange Ihre Partnerin in Elternzeit gehen möchte.

Zuständig für Antrag und Berechnung ist die Elterngeldstelle Ihres lokalen Jugendamtes. Hier erhalten Sie genauere Informationen zum Elterngeld. Daneben beraten in manchen Städten auch weitere Beratungsstellen, wie zum Beispiel Pro Familia. Elterngeld können Sie in jedem Fall erst dann beantragen, wenn Ihr Kind bereits geboren wurde. Möchten Sie jedoch direkt nach der Geburt in Vaterschaftsurlaub gehen, haben Sie keine Nachteile hinsichtlich des Elterngeldes zu befürchten. Denn Ihr Antrag auf Elterngeld berücksichtigt bei Bedarf jeweils auch die letzten drei Monate rückwirkend. Weiterhin sind Sie nicht verpflichtet, Elterngeld zu beantragen.

Ist es erlaubt, während des Vaterschaftsurlaubs zu arbeiten?

Genauso wie die Mutter des Kindes können auch Sie in Teilzeit arbeiten, wenn Sie Vaterschaftsurlaub beantragen. Mehr als 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche sind jedoch nicht möglich. Das gilt auch, wenn Sie selbständig sind. Sind Sie in einem Anstellungsverhältnis tätig, dann können Sie den Umfang Ihres gewünschten Teilzeitengagements direkt mit Ihrem Arbeitgeber diskutieren und vereinbaren.

Was passiert mit der Krankenversicherung und dem Urlaubsanspruch während des Vaterschaftsurlaubs?

Wenn Sie im Vaterschaftsurlaub sind, dann müssen Sie sich um Ihre Krankenversicherung keine Sorgen machen, sofern Sie pflichtversichert sind. Ihr Krankenversicherungsschutz läuft dann für den Zeitraum des Vaterschaftsurlaubs einfach weiter. Sind Sie jedoch privat krankenversichert, oder zahlen Sie freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, dann müssen Sie all diese Kosten während des Vaterschaftsurlaubs selbst aufbringen, um weiter Krankenversicherungsschutz zu genießen.

Bezüglich Ihres Urlaubsanspruches müssen Sie eventuell mit Einbußen rechnen, wenn Sie Elternzeit als Vater beantragen. Der Arbeitgeber darf Ihren Urlaubsanspruch für jeden kompletten Monat, in dem Sie in Elternzeit sind, um ein Zwölftel kürzen. Sind Sie in einem, oder zwei Monaten Ihrer Elternzeit nicht für den kompletten Kalendermonat im Vaterschaftsurlaub, dann bleibt Ihr Urlaubsanspruch für diesen Monat, oder diese Monate, komplett bestehen. Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, dann wird Ihr Urlaubsanspruch nicht gekürzt. Gegebenenfalls wird er jedoch Ihrer Arbeitszeit in Teilzeit angepasst werden.

Wie lange Sie als Vater in Elternzeit gehen können?

Wie bei Müttern auch, ist die maximale Dauer der Elternzeit für Sie als Vater auf 36 Monate begrenzt. Geht die Mutter Ihres Kindes jedoch auch in Elternzeit, dann sind Sie, was die Dauer Ihres Vaterschaftsurlaubs angeht, völlig ungebunden. Sie können nur wenige Wochen, einige Monate, oder tatsächlich auch drei Jahre in Elternzeit gehen. Wichtig ist es außerdem zu wissen, dass Sie keine Mindestdauer an Vaterschaftsurlaub absolvieren müssen.

Sie können sogar komplett darauf verzichten, wenn Sie wollen. Weiterhin können Sie einen Vaterschaftsurlaub auch in mehreren Etappen nehmen, sie sind nicht daran gebunden Ihre Elternzeit am Stück zu absolvieren. Was das Elterngeld anbetrifft, gibt es einige Dinge mehr zu beachten. Denn möchten Sie während der Elternzeit auch Elterngeld beanspruchen, dann muss Ihr Vaterschaftsurlaub mindestens zwei Monate betragen. Darunter wird Ihnen kein Elterngeld bewilligt werden.

Wann Sie als Vater in Elternzeit gehen, bleibt nahezu komplett Ihnen selbst überlassen. Sie können dies direkt nach der Geburt des Kindes, oder auch zu jedem späteren Zeitpunkt, während der ersten drei Lebensjahre Ihres Nachwuchses tun. Sogar danach wäre es noch möglich Vaterschaftsurlaub zu beantragen, und zwar so lange bis Ihr Kind acht Jahre alt ist. In diesem Fall, zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr Ihres Kindes, müssten Sie lediglich Ihren Arbeitgeber mit einem Vorlauf von 13 Wochen über Ihren geplanten Vaterschaftsurlaub informieren.

Lohnt sich der Vaterschaftsurlaub?

Abschließend kann gesagt werden, dass sich Elternzeit auch für Sie als Vater lohnt. Wenn beide Elternteile Elternzeit von mindestens zwei Monaten pro Person beantragen, wird länger Elterngeld gezahlt. Und natürlich ist es auch schön, den eigenen Nachwuchs aufwachsen zu sehen. Wenn Sie sich die Elternzeit mit Ihrer Partnerin geschickt aufteilen, dann profitiert die ganze Familie davon, egal ob emotional oder finanziell. Einbußen bei Ihrem eigenen Gehalt können dann durch die längere Dauer des Elterngeldes sogar wettgemacht werden.